Definition
Der Jahresüberschuss ist der Gewinn (nach Steuern), der sich als Saldo aller Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens ergibt.
Ist das Jahresergebnis negativ, spricht man von einem Jahresfehlbetrag (auch: Reinverlust).
Der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag entspricht dem Posten Nr. 17 der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) bzw. dem Posten Nr. 16 der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB).
Handelt es sich nicht um die GuV eines einzelnen Unternehmens, sondern um die GuV eines Konzerns, spricht man von Konzernergebnis bzw. Konzerngewinn.
Alternative Begriffe: Geschäftsergebnis, Gewinn, Gewinn nach Steuern, Handelsbilanzgewinn, handelsrechtlicher Gewinn, Jahresergebnis, Jahresgewinn, Jahresüberschuss nach Steuern, net income, net profit, profit after tax, Nettoergebnis, Nettogewinn, Periodenergebnis, Reingewinn, Unternehmenserfolg, Unternehmensergebnis, Unternehmensgewinn.
Beispiel: Jahresüberschuss berechnen
Der Jahresüberschuss berechnet sich als Saldo aller Erträge und Aufwendungen in der GuV (hier nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB) mit beispielhaften Zahlen wie folgt:
| 1. | Umsatzerlöse | 10.000.000 | |
| +/- | 2. | Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 2.000.000 |
| + | 3. | andere aktivierte Eigenleistungen | 1.000.000 |
| + | 4. | sonstige betriebliche Erträge | 200.000 |
| 5. | Materialaufwand | ||
| - | a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 3.000.000 | |
| - | b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 200.000 | |
| 6. | Personalaufwand | ||
| - | a) Löhne und Gehälter | 4.000.000 | |
| - | b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 1.000.000 | |
| 7. | Abschreibungen | ||
| - | a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 1.000.000 | |
| - | b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | 0 | |
| - | 8. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2.000.000 |
| + | 9. | Erträge aus Beteiligungen | 100.000 |
| + | 10. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 150.000 |
| + | 11. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 100.000 |
| - | 12. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 50.000 |
| - | 13. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 800.000 |
| - | 14. | Steuern vom Einkommen und Ertrag | 300.000 |
| = | 15. | Ergebnis nach Steuern | 1.200.000 |
| - | 16. | Sonstige Steuern | 0 |
| = | 17. | Jahresüberschuss | 1.200.000 |
Gewinn / Jahresüberschuss berechnen
Der Jahresüberschuss als Saldo aller Erträge und Aufwendungen beträgt im Beispiel 1.200.000 €.
Alternativ kann der Jahresüberschuss auch mit der GuV nach dem Umsatzkostenverfahren ermittelt werden.
Jahresfehlbetrag
Wären beispielsweise die Sonstigen Steuern im obigen Beispiel 1.500.000 € statt 0 €, wäre der Gesamtsaldo mit 1.200.000 € - 1.500.000 € = -300.000 € negativ; das wäre dann ein Jahresfehlbetrag, den man auch unter diesem Begriff in der GuV ausweist.
Ausschüttungssperre
Der Jahresüberschuss kann im Regelfall an die Eigentümer ausgeschüttet werden; allerdings sehen § 268 Abs. 8 HGB sowie § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB bei Vorliegen bestimmter bilanzieller Sachverhalte eine Ausschüttungssperre für Teile des Jahresüberschusses oder den gesamten Jahresüberschuss vor.
Jahresüberschuss — Bilanzgewinn
Bei teilweiser Ergebnisverwendung – zum Beispiel durch Einstellung eines Teils des Jahresergebnisses in die Gewinnrücklagen seitens des Vorstands – wird der Jahresüberschuss auf den Bilanzgewinn übergeleitet, der dann zum Beispiel als Dividende ausgeschüttet werden kann.