Definition
Ein Cap bzw. Zinscap ist eine vertragliche Zinsbegrenzungsvereinbarung (ein "Zinsdeckel") zwischen zwei Vertragspartnern.
Beispiel
Ein Unternehmen hat bei seiner Bank einen mehrjährigen Kredit in Höhe von 10 Mio. € mit einem variablen Zinssatz (der auf einem Referenzzinssatz wie dem EURIBOR oder LIBOR beruht) aufgenommen. Der aktuelle variable Zinssatz sei 2 %, die entsprechenden Zinskosten sind dann 200.000 € pro Jahr.
Der variable Zins könnte im Laufe der Jahre immer weiter steigen, z.B. auf 8 %, dann würden 800.000 € Zinsen jährlich anfallen.
Mit einem Cap kann das Unternehmen dieses Risiko begrenzen. Das Unternehmen erwirbt z.B. einen Zinscap, der eine Obergrenze von 3 % beinhaltet und zahlt dafür dem Verkäufer eine Prämie. Steigt der Referenzzinssatz auf 8 %, muss der Verkäufer des Caps dem Unternehmen die Differenz von 8 % - 3 % = 5 % = 500.000 € ausgleichen.
Das Unternehmen zahlt zwar 8 % Zinsen = 800.000 € an die Bank, erhält aber von dem Cap-Verkäufer 500.000 € als Ausgleich. Faktisch zahlt das Unternehmen also 300.000 € (und die Prämie), der Zinssatz ist nach oben auf 3 % begrenzt.